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| Titel | Bestimmungen |
|---|---|
| "Internationaler-Schönheits-Champion" | Vergabe des CACIB: (nur in der Championklasse, der Offenen Klasse oder der Zwischenklasse möglich; Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Richters. Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden: CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich 1" bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate. CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens "Vorzüglich II" bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, daß der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel "Internationaler Schönheits-Champion" von der FCI zuerkannt bekommen hatte. Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tage der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels "Internationaler Schönheits-Champion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen. Titel »Internationaler Schönheits-Champion«für Hunde ohne Arbeitsprüfung: Vier durch die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Richtern in drei verschieden Ländern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen. |
| "Deutscher Champion SSV" | Vergabe des CAC/SSV: (nur in der Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse , Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe des CAC/SSV liegt im Ermessen des Richters. Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden: CAC/SSV: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich I" bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate. CAC/SSV-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens "Vorzüglich 2" bewertet sind. Der CAC/SSV-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CAC/SSV bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, dass der in Vorschlag gebrachte CAC/SSV-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel "Deutscher Champion SSV" vom SSV e.V. Deutschland zuerkannt bekommen hatte. Ebenfalls kann der Reserve-CAC/SSV-Hund aufrücken, wenn der CAC/SSV-Hund am Tage der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CAC/SSV und des Titels "Deutscher Champion SSV" entscheidet der SSV e.V. Deutschland nach den gültigen Bestimmungen. Titel »Deutscher Champion SSV« für Hunde ohne Arbeitsprüfung: Vier durch den SSV e.V. Deutschland bestätigte CAC/SSV unter drei verschiedenen Richtern. Zwischen dem ersten und dem letzten CAC/SSV muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen. |
| "Deutscher Champion VDH" (gültig ab 01.09.2004) |
Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Offenen-, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate -. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Titel: Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der VDH-Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt - für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war). Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Zuchtschauen im In- und Ausland. Übergangsregelung: Wenn mindestens eine Anwartschaft vor dem 01.09.2004 errungen wurde, gelten die über viele Jahre gültigen alten Bestimmungen für die Verleihung des Titels (vier Anwartschaften, davon mindestens zwei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen). In diesem Fall würden dann evtl. ab dem 01.09.2004 errungene Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau oder VDH-Europasieger-Zuchtschau nur einfach gewertet und dort errungene Reserve-Anwartschaften überhaupt nicht. |
| "Deutscher Jugend-Champion VDH" (gültig ab 01.07.2004) |
Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Jugendklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen (ab 01.01.09 auch auf Spezialzuchtschauen) an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote - Mindestalter 9 Monate. Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote wird die Reserve-Anwartschaft vergeben. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Titel: Der Titel "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Jugend-Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen. |
| "Deutscher Veteranen-Champion VDH" (gültig ab 01.07.2004) |
Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Veteranenklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen (ab 01.01.09 auch auf Spezialzuchtschauen) an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin - Mindestalter 8 Jahre. Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin wird die Reserve-Anwartschaft vergeben. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Titel: Der Titel "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen. |